Mo.. Juni 30th, 2025

Jeden Monat flattern die Zahlungsaufforderungen ins Haus: 18,36 € pro Monat für den Rundfunkbeitrag. Doch nicht jeder muss zahlen – es gibt gesetzliche Ausnahmen, bei denen eine Befreiung möglich ist.

Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Und was passiert, wenn man nicht zahlen kann? Hier erfahren Sie, wer sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann und welche Voraussetzungen dafür gelten.


Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Es gibt drei Hauptgruppen, die unter bestimmten Bedingungen von der Beitragspflicht befreit werden können:

1️⃣ Empfänger von Sozialleistungen
2️⃣ Menschen mit schweren Behinderungen
3️⃣ Sonderfälle wie Studierende oder Rentner (unter bestimmten Voraussetzungen)


1. Befreiung für Empfänger von Sozialleistungen

Wer in Deutschland Sozialleistungen bezieht, hat oft das Recht auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Dazu gehören:

Bürgergeld (ehemals Hartz IV)
Sozialhilfe
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

🔎 Beispiel:
Lisa ist alleinerziehend und bezieht Bürgergeld. Da sie eine Sozialleistung erhält, kann sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.


2. Befreiung für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen können sich teilweise oder vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Voraussetzungen:
Taubblinde Menschen sind automatisch von der Zahlung befreit.
Menschen mit dem Merkzeichen “RF” im Schwerbehindertenausweis zahlen nur eine ermäßigte Gebühr von 6,12 € statt 18,36 € pro Monat.

🔎 Beispiel:
Thomas hat eine Sehbehinderung und das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis. Dadurch zahlt er nur den reduzierten Beitrag von 6,12 € monatlich.


3. Sonderfälle: Befreiung für Rentner, Studierende & andere Gruppen?

Rentner:

  • Rentner müssen den Beitrag normal zahlen, es sei denn, sie beziehen Grundsicherung im Alter oder andere Sozialleistungen.

Studierende:

  • Studierende können sich nur dann befreien lassen, wenn sie BAföG beziehen und nicht mehr bei den Eltern wohnen.
  • Wer neben dem Studium arbeitet oder kein BAföG bekommt, muss zahlen.

🔎 Beispiel:
Anna ist Studentin und bekommt BAföG, wohnt aber noch bei ihren Eltern. Da ihre Eltern den Beitrag bereits zahlen, kann sie sich nicht befreien lassen.


Was passiert, wenn man nicht zahlt?

Viele Menschen zahlen den Rundfunkbeitrag nicht, weil sie denken, dass es „schon nicht so schlimm“ ist. Aber Vorsicht: Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzliche Pflichtabgabe.

🔹 Erste Mahnungen: Wer nicht zahlt, bekommt zunächst Zahlungserinnerungen.
🔹 Vollstreckung: Nach mehreren Mahnungen kann das Geld zwangsweise eingezogen werden.
🔹 Schufa-Eintrag: In einigen Fällen kann eine Nichtzahlung langfristige finanzielle Folgen haben.

💡 Merke: Wer glaubt, den Beitrag einfach ignorieren zu können, riskiert am Ende viel mehr Ärger als nötig.


Fazit: Wer berechtigt ist, sollte die Möglichkeit nutzen

Der Rundfunkbeitrag ist für die meisten Menschen Pflicht – aber für einige gibt es klare Ausnahmen. Wer Sozialleistungen bezieht oder eine Behinderung hat, sollte sich mit dem Thema befassen und prüfen, ob eine Befreiung oder Ermäßigung möglich ist.

Denn eins ist sicher: Einfach nicht zahlen ist keine Lösung.

Was denken Sie? Ist das System fair oder sollte es reformiert werden? Lassen Sie es mich wissen! 😊

Von Nicole

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